Jeden dritten Samstag im Monat um 16:00 cet, treffen sich KifferInnen am Opernplatz in Frankfurt am Main. Kiffen ist legal! Kiffen ist das einzige was mensch ohne Sondergenehmigung mit Hanf tun darf ——>
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
BtMG 1981 § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.
(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
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D.h. Kiffen ist keine Straftat! Und weil Kiffen nicht verboten ist, muss auch die zum direkten Konsum bestimmte Menge straffrei sein, weil dies ansonsten einem Konsumverbot gleichkäme und das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Wir lassen uns nicht länger ins gesellschaftliche Abseits drängen. Wir fordern dieselben Rechte ein, wie sie Alkohol- und Tabakkonsumenten eingeräumt werden.