high times…

…low concept Oo
So Long, and Thanks For All the Fish…
high times…

…low concept Oo
So Long, and Thanks For All the Fish…
sa. 16.12.06 16:00 cet Opernplatz Frankfurt/Main

the ganja horror picture show
ab sofort gibt es eine chill-area nach dem smoke in =P




Bericht vom 1ten und 2ten smoke-in:
Was ist das was wir da machen?
Hanfkonsumenten treffen sich outend und noch „formlos“ in der Öffentlichkeit.
–> thx@koile und alle für den Impuls
Ich habe 21 Menschen gezählt… =) das ist ned schlecht!
Wir haben ein Banner und Poster aufgehängt und Flyer und Broschüren auf eine ausgebreitete Decke gelegt.
Wir haben das einfach „getan“. Ohne Anmeldung! Kiffen ist legal, aber was wir getan haben ist illegal… da es um Politik geht! Unpolitische Ausflugstouristen dürfen sich Gruppenweise auf dem Opernplatz ohne Genehm_igung treffen. Das ist genauso schwachsinig wie Hanfprohibition, wie jede Prohibition! Ist aber so!
Die Polizei war nicht wegen uns dort, sondern wegen der DGB Demo… und die war ruhig und vorbei, daher hatten DIE nix anderes zu tun und wurden zur Einschüchterung von Punks, die saßen 100 Meter weiter im Park, eingesetzt. Aktion In-Uniform-Rumstehen gegen freie Entfaltung!
Wir wurden bisher bei allen Aktionen relativ in Ruhe gelassen…
beim ersten smoke-in mussten wir ein Banner abhängen… Honda hatte wohl den Platz fuer eine Präsentation gemietet. Polizist: „Ich will gar nicht stören… von mir aus dürft ihr weiter kiffen, aber das Banner müsst ihr jetzt abhängen.“
seltsam… aber so steht es geschrieben.



Bericht vom 3ten smoke in:
„ich fands auch wieder prima… und lecker. Habe unseren Protest in vollen Zügen genossen =P wurde allerdings mit der Zeit etwas kuehl und früh dunkel… ^^winterzeit“
Ja so war das. Stress mit der Executive gab es keinen. Es war niemand zu sehen! Habe in den Kalender geschaut: 4tes smoke in am 16.12.06, 16:00 cet – 5tes smoke-in am 20.01.07, 16:00 cet
BtMG 1981 § 16 Vernichtung
(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.
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ich verstehe das so:
Kiffer: “Hey… darf ich mitkiffen?”
Kifferin: “Na klar… aber erst dieses Formular ausfüllen und drei Jahre aufbewahren!” X-)
Jeden dritten Samstag im Monat um 16:00 cet, treffen sich KifferInnen am Opernplatz in Frankfurt am Main. Kiffen ist legal! Kiffen ist das einzige was mensch ohne Sondergenehmigung mit Hanf tun darf ——>
Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
BtMG 1981 § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer
1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.
(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.
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D.h. Kiffen ist keine Straftat! Und weil Kiffen nicht verboten ist, muss auch die zum direkten Konsum bestimmte Menge straffrei sein, weil dies ansonsten einem Konsumverbot gleichkäme und das ist vom Gesetzgeber nicht gewollt.
Wir lassen uns nicht länger ins gesellschaftliche Abseits drängen. Wir fordern dieselben Rechte ein, wie sie Alkohol- und Tabakkonsumenten eingeräumt werden.